Gewerbeimmobilien mieten – worauf achten

Im gewerblichen Bereich ist es deutlich komplexer eine Immobilie auszuwählen und ausgehändigt zu bekommen. Zum einen sind die Verträge deutlich komplizierter. Zum anderen sind viel mehr Dokumente notwendig, um sich als Mieter überhaupt zu qualifizieren. Wir zeigen, worauf Sie achten sollten.

Gewerbeimmobilien mieten – vertragliche Besonderheiten

Deutschland ist ein Mieterland. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Vermieter grundsätzlich die wirtschaftlich stärkere Partei ist. Daher gibt es rigorose Gesetze, mit denen Mieter geschützt werden. Allerdings gelten diese Besonderheiten nur im Privatbereich. Im gewerblichen Bereich sind die Vorschriften deutlich weniger streng ausgeprägt. Man geht davon aus, dass hier die Geschäftspartner auf Augenhöhe agieren und sich im Falle von Unklarheiten an einen Anwalt wenden können.

Daher ist es für Mieter äußerst wichtig für alle Eventualitäten gerüstet zu sein. Zum Beispiel ist ein häufiger Streitpunkt die Frage, was mit Umbauten passieren soll, wenn der Vertrag beendet wird. Dürfen sie bleiben? Oder muss der Mieter alles wieder so herrichten, wie einst bei der Übernahme? Ähnlicher Fall betrifft das Interieur. Müssen eingebaute Komponenten wieder entfernt werden? All das muss im Vertrag klar geregelt werden.

Interessant ist vor allem die Frage mit der Kündigungsfrist. Befristete Verträge zum Beispiel gelten so lange, wie sie geschlossen werden. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich, sofern dies nicht anders vereinbart wurde. Bei unbefristeten Verträgen schreibt das Gesetzt eine Mindestdauer von 3 Monaten und eine maximale Dauer von 9 Monaten vor. Zudem müssen dort die Stichtage genau beachtet werden: „Der Vermieter muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Quartals erhalten“. Passiert dies nicht, dann verlängert sich der Vertrag gleich zum nächsten Quartal. Daher sollte man solche Schreiben auf jeden Fall mit einem Kurier oder per Bote überbringen lassen, der sich den Empfang bestätigen lässt.

Behalten Sie zudem im Hinterkopf: Die Kündigungsfrist gilt für beide Seiten. Im Gegensatz zu Wohnimmobilien, kann hier der Vermieter Sie mit ein paar Monaten Frist einfach auf die Straße setzen, wenn Sie nicht gewillt sind nach seiner Pfeife zu tanzen. Überlegen Sie daher gut, welche Laufzeit der Kontrakt haben sollte.

 

Gewerbeimmobilien mieten – Zeit ist Geld

All solche Vertragsangelegenheiten spielen kaum eine Rolle, wenn die Transaktion gar nicht erst zustande kommt. Damit alles klappt, sind eine Reihe von Vorbereitungen zu treffen. Diese ist wichtig, weil sich ansonsten der Abschluss hinziehen könnte. Und jeder Tag Verzögerung kostet Sie möglicherweise mehr und mehr Geld.

Was Vermieter auf jeden Fall gerne haben, das ist ein kurzer Einblick in Ihre aktuelle Finanz- und Ertragslage. Nur so können sie sichergehen, dass Sie die Miete bezahlen werden können. Möglich ist es auch, dass, er auf eine Vorauszahlung besteht, die so gestaltet ist, dass bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist das Geld ausreicht, um die Zeit bis zum Ende der Kündigungsfrist zu begleichen. Vermutlich wird er auch eine Auskunft von der Creditreform oder von einem anderen Unternehmen einfordern. So kann man sehen, ob Sie irgendwo anders mit der Miete im Rückstand geraten sind. Zudem wird wohl ein Nachweis verlangt, dass kein Insolvenzverfahren gegen Ihre Firma eingeleitet wurde.

Bereiten Sie auf jeden Fall solche Unterlagen rechtzeitig vor. Fragen Sie am besten schon am Anfang der Geschäftsanbahnung nach, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um als Mieter akzeptiert zu werden. Je schneller Sie solche Dinge hinter sich bringen, umso mehr Zeit werden Sie haben, um sich auf Ihr Geschäft zu konzentrieren.