Der Immobilienmarkt ist eine sichere und attraktive Möglichkeit zu investieren. Denn der Markt ist stabil und hat viele große Finanzkrisen bereits überstanden. Denn egal was auf der Welt passieren mag, die Menschen brauchen immer ein Dach über dem Kopf. So konnte sich die Immobilienbranche über die Jahre als solide und durchaus sinnige Option sein Vermögen zu investieren etablieren. Ob Eigenheim zur eigenen Nutzung, Kapitalanlage, Verkauf oder die Vermietung von Räumlichkeiten – hier sind keine Grenzen gesetzt. So stellt sich hier die Frage, ob man als Ausländer in Deutschland Grund und Haus kaufen darf. In anderen Ländern wie beispielsweise Neuseeland oder Australien ist der Verkauf von Immobilien an ausländische Bürger an besondere Regelungen und Gebühren gekoppelt. Doch wie sieht die Situation in Deutschland aus?
Kann ich als Ausländer in Deutschland eine Immobilie erwerben?
Ein Verbot von Verkauf von Immobilien und Grundstücken an ausländische Bürger könnte in Deutschland rein rechtlich nicht möglich sein. Denn nach Europarecht stehen EU-Bürgern diverse Grundrechte zu, wenn sie ein Haus oder beispielsweise ein Grundstück in Europa kaufen möchten. Doch dies gilt nicht alleinig für Bürger und Bürgerinnen der EU sondern generell für jeden. Denn in Deutschland herrscht die sogenannte Kapitalverkehrsfreiheit nach der jeder das Recht hat in Immobilien investieren zu können. So ist die Antwort auf die Frage hier nun klar: Ja, als Ausländer habe ich das volle Recht eine Immobilie in Deutschland zu erwerben.
Limitationen gibt es also so gut wie keine. Der einzige Fall in dem jegliche Beschränkungen des Kapitalverkehrs juristisch begründet werden können wäre der Schutz des Allgemeinwohls. Dieser Fall trat bis dato aber als absolute Seltenheit auf. Der Europäische Gerichtshof hatte diese Entscheidung bis jetzt lediglich in wenigen Situationen im Bezug auf Dänemark und Österreich getroffen. Somit könnte man verallgemeinernd sagen, dass dem Ottonormalverbraucher bei der Investition in den deutschen Immobilienmarkt alle Türen frei stehen.
Wichtige Punkte die sowohl bei dem Kauf als auch bei dem Verkauf von Grundstücken und Immobilien beachtet werden müssen gibt es aber trotzdem. Dem Verkäufer als auch dem Käufer müssen alle Inhalte des beim Notar verlesenen Kaufvertrages klar ersichtlich sein, auch wenn es Sprachdifferenzen gibt. So sollte stets ein Übersetzer mit vor Ort sein, damit es zu keinerlei Missverständnissen kommt. Auch sollten alle Unterlagen korrekt juristisch übersetzt und beglaubigt in deutscher Sprache bei dem Kauf vorliegen. Dabei ist es empfehlenswert juristische Übersetzung in Anspruch zu nehmen. Ist dies gewährleistet so steht dem Grundstücks- oder Immobilienkauf nichts mehr im Wege.